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General terms and conditions of

Friday Night Run Events

1. Rückerstattungen

1.1 Abmeldung durch Teilnehmer

Bei einer Abmeldung oder Nichtteilnahme der Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Startgeldes. Dies gilt ausdrücklich auch bei einer krankheits- oder unfallbedingten Absage sowie bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder einer anderen entsprechenden Bestätigung.

Der Startplatz ist personengebunden. Eine Übertragung oder Weitergabe des Startplatzes an eine Drittperson ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Übertragung oder Weitergabe ausgeschlossen.

1.2 Höhere Gewalt Kann der Event aufgrund höherer Gewalt, ausserordentlicher Risiken, Sicherheitsbedenken oder aufgrund behördlicher Anordnungen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschliessend: Naturereignisse Epidemien oder Pandemien behördliche Verbote oder Einschränkungen sicherheitsrelevante Ereignisse

1.3 Absage oder Abbruch durch den Veranstalter

Muss der Wettkampf aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder anderen Gründen ganz oder teilweise abgesagt oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

2. Doping

Für diesen Wettbewerb gelten die jeweils aktuellen Anti-Doping-Bestimmungen von Swiss Sport Integrity sowie das für den Schweizer Sport geltende Doping-Statut von Swiss Olympic.

Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen und verpflichten sich, diese einzuhalten. Sie erklären sich insbesondere mit der Durchführung von Dopingkontrollen sowie mit den im anwendbaren Anti-Doping-Regelwerk vorgesehenen Massnahmen und Sanktionen einverstanden.

Verstösse gegen die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen können insbesondere zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss vom Wettbewerb sowie zu weiteren sportrechtlichen Konsequenzen führen.