1. Rückerstattungen
1.1 Abmeldung durch Teilnehmer*innen Bei einer Abmeldung oder Nichtteilnahme der Teilnehmer*innen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Startgeldes. Der Startplatz ist personengebunden. Eine Übertragung oder Weitergabe des Startplatzes an Drittpersonen ist bis 5 Tage vor Veranstaltung möglich.
1.2 Höhere Gewalt Kann der Event aufgrund höherer Gewalt, ausserordentlicher Risiken, Sicherheitsbedenken oder aufgrund behördlicher Anordnungen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschliessend: Naturereignisse Epidemien oder Pandemien behördliche Verbote oder Einschränkungen sicherheitsrelevante Ereignisse
1.3 Absage oder Abbruch durch den Veranstalter
Muss der Wettkampf aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder anderen Gründen ganz oder teilweise abgesagt oder abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
2. Doping
Für diesen Wettbewerb gilt das jeweils aktuelle Anti-Doping-Regelwerk der Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA).
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer*innen die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen an und erklären sich bereit, entsprechende Kontrollen, Massnahmen und Sanktionen zu akzeptieren. Verstösse gegen die Anti-Doping-Bestimmungen können zum sofortigen Ausschluss vom Wettkampf sowie zu weiteren sportrechtlichen Konsequenzen führen.